Europäisches Lieferkettengesetz kommt
Seit dem 1. Januar 2023 ist bereits das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft. Seit diesem Jahr gilt das Gesetz für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern.
Die EU-Staaten müssen dem Gesetz nun noch offiziell zustimmen. Das gilt jedoch als sicher.
Das Lieferkettengesetz soll sicherstellen, dass europäische Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten sicherstellen. So will die EU gegen Kinderarbeit, Ausbeutung und Umweltverschmutzung vorgehen und an der Erreichung der UN Sustainability Goals mitwirken. An einigen Stellen ist die europäische Version schärfer als das deutsche Gesetz. Dieses wird dann wohl in der Folge noch nachgearbeitet werden müssen.
Die Strafen bei Nichteinhaltung betragen übrigens bis zu fünf Prozent des weltweiten Umsatzes!