Skip to main content
Lerchenweg 5, 93092 Barbing – Illkofen Montag - Freitag: 09:00 - 18:00 Uhr
Rufen Sie uns an...
+49 (9481) 79 79 02-0
...oder schreiben Sie uns!
info@awaris-consult.de
|

Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – allein der Name ist schon schwierig genug.

|

Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – allein der Name ist schon schwierig genug.

Wen trifft das neue Gesetz und was ist zu tun? Das LkSG tritt zum 01.01.2023 in Kraft und trifft im ersten Jahr Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern. Ein Jahr später wird das Gesetz dann auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern ausgeweitet. Die grundsätzliche Verpflichtung besteht in der Achtung von umwelt- und menschenrechtsbezogenen Sorgfaltspflichten und schließt mittelbare und unmittelbare Lieferanten mit ein. Über die Einhaltung ist dem BAFA jährlich zu berichten.
An erster Stelle wird hier eine Art von Risikomanagement stehen. Risiken müssen identifiziert und bewertet werden; Maßnahmen müssen festgelegt und umgesetzt werden. Zudem muss eine Grundsatzerklärung zur Achtung von Menschenrechten und umweltbezogenen Aspekten verabschiedet werden. Zuletzt muss ein effektives Beschwerdesystem eingeführt werden. Die Ergebnisse fließen jährlich in einen Bericht, der nicht veröffentlich werden aber mind. 7 Jahre aufbewahrt werden muss.