Zum Hauptinhalt springen
Lerchenweg 5, 93092 Barbing – Illkofen Montag - Freitag: 09:00 - 18:00 Uhr
Nach- haltigkeit
Beratung
& Audit
Training
Rufen Sie uns an...
+49 (170) 73 33 88 8
+49 (151) 14 64 67 94
...oder schreiben Sie uns!
info@awaris-consult.de

Autor: Marc Günther

8D-Methode / 8D-Report (Reklamationsmanagement) – Grundlagenseminar (Virtuelles Live-Seminar)

Real und flexibel an jedem Ort der Welt an modernen Seminaren teilnehmen.

Unsere „virtuellen Live-Seminare“ werden von unseren Trainern in Echtzeit durchgeführt und finden online (über Internet), live und interaktiv (aktive Beteiligung der Teilnehmer) statt.


Die 8D-Methode / der 8D-Report ist eine wirkungsvolle, etablierte und professionelle Methode Reklamationsmanagement zu betreiben, Fehlerursachen zu erkennen und diese nachhaltig zu eliminieren. In zahlreichen Branchen (z. B. Automotive, Chemie) ist die 8D-Methode / der 8D-Report im Kunden-/Lieferantenverhältnis verpflichtend.

Die Teilnehmer sollen Grundlagen zum Verständnis, der Anwendung und Umsetzung der 8D-Methode / 8D-Report erwerben.

Inhalte:

  • Inhalte der 8D-Methode
  • Interpretation der 8 Disziplinen
  • Grundlagen zur Planung und Anwendung der 8D-Methode
  • Moderation der 8D-Methode
  • Verwendung des 8D-Reports
  • Dokumentation im 8D-Report

Ziele:

  • Sie erwerben die notwendige Grundlagen zur 8D-Methode / zum 8D-Report.
  • Sie können die 8D-Methode durchführen.
  • Sie können den 8D-Report erstellen.
  • Sie können Ursachenanalysen durchführen, Fehlerursachen identifizieren und geeignete Maßnahmen entwickeln.

Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – allein der Name ist schon schwierig genug.

Wen trifft das neue Gesetz und was ist zu tun? Das LkSG tritt zum 01.01.2023 in Kraft und trifft im ersten Jahr Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern. Ein Jahr später wird das Gesetz dann auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern ausgeweitet. Die grundsätzliche Verpflichtung besteht in der Achtung von umwelt- und menschenrechtsbezogenen Sorgfaltspflichten und schließt mittelbare und unmittelbare Lieferanten mit ein. Über die Einhaltung ist dem BAFA jährlich zu berichten.
An erster Stelle wird hier eine Art von Risikomanagement stehen. Risiken müssen identifiziert und bewertet werden; Maßnahmen müssen festgelegt und umgesetzt werden. Zudem muss eine Grundsatzerklärung zur Achtung von Menschenrechten und umweltbezogenen Aspekten verabschiedet werden. Zuletzt muss ein effektives Beschwerdesystem eingeführt werden. Die Ergebnisse fließen jährlich in einen Bericht, der nicht veröffentlich werden aber mind. 7 Jahre aufbewahrt werden muss.

Neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ab dem 01. Oktober 2022

Auszug in Stichpunkten – wichtigster Aspekt „Prüfpflicht des Arbeitgebers“:

  • Gültig bis 07.04.2023
  • Arbeitgeber soll prüfen, ob Home Office möglich ist und ein entsprechendes Angebot gestalten
  • Keine Pflicht des Arbeitgebers, kostenlose Tests anzubieten
  • Mindestabstand, Hygienevorschriften, infektionsschutzgerechtes Lüften
  • Verminderung von betriebsbedingten Personenkontakten
    Die Verantwortung wurde damit wieder stärker auf den Arbeitgeber übertragen, der im Rahmen seiner hier verordneten Prüfpflicht und seiner stets geltenden Sorgfaltspflicht die Situation eigenständig prüfen muss. Das Mittel der Wahl werden hier Gefährdungsbeurteilungen bleiben.