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Autor: Marc Günther

Was ist der Unterschied zwischen GRI und ESRS?

Bevor ich zu den Unterschieden zwischen den beiden Standards als Basis der Nachhaltigkeitsberichterstattung komme, vorab eine kurze Definition:

GRI: Global Reporting Directive

ESRS: European Sustainability Reporting Standards

Der bereits seit 1997 existieren die GRI Standards, die eine einheitliche Berichterstattung zum Thema Nachhaltigkeit zum Ziel hatten. Die Anwendung dieser Standards war und ist freiwillig.

Mit dem schrittweisen Inkrafttreten der Berichtspflicht wurden die ESRS erarbeitet, die zwar das gleiche Ziel haben wie GRI, darüber hinaus aber noch weitere Themenfelder integriert haben.

Die Anwendung der ESRS ist verpflichtend; der entsprechende Bericht muss geprüft und veröffentlicht werden.

Wesentlicher Unterschied zwischen der Berichterstattung nach GRI und nach ESRS ist der Fokus nicht nur auf die Berichterstattung der vergangenen Daten sondern auch auf den künftigen Ausblick und die Strategien und Maßnahmen des Unternehmens.

Fazit: Wer sich neu mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung befassen möchte oder muss, tut gut daran, sich von Beginn an an den ESRS zu orientieren!

Sorgfaltspflicht in der Lieferkette: Was umfasst diese Pflicht?


Die Lieferkette im Sinne des Gesetzes meint alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens und jegliche Schritte, die zur Produktion oder Dienstleistungserbringung nötig sind. Dies umfasst sowohl die eigenen Tätigkeiten wie auch die Tätigkeiten von unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern oder Dienstleistern. Auch beispielsweise Transport oder die Zwischenlagerung von Waren muss berücksichtigt werden.

Auf Grund des immensen Umfangs dieser Verpflichtung, sollten sich Unternehmen auf Basis einer Analyse innerhalb der Lieferkette auf wesentliche Risiken konzentrieren. Im Laufe der Zeit sollte das Lieferkettenmanagement dann ausgeweitet werden, um einer möglichen Haftung zu entgehen.

Erhält ein Unternehmen Informationen über Compliance, menschenrechts- oder umweltbezogene Verstöße oder Verdachtsfälle innerhalb der Lieferkette, so ist das Unternehmen verpflichtet, anlassbezogen weitere Untersuchungen einzuleiten und ggf. Maßnahmen abzuleiten.

Europäisches Lieferkettengesetz kommt

Seit dem 1. Januar 2023 ist bereits das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft. Seit diesem Jahr gilt das Gesetz für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern.
Die EU-Staaten müssen dem Gesetz nun noch offiziell zustimmen. Das gilt jedoch als sicher.
Das Lieferkettengesetz soll sicherstellen, dass europäische Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten sicherstellen. So will die EU gegen Kinderarbeit, Ausbeutung und Umweltverschmutzung vorgehen und an der  Erreichung der UN Sustainability Goals mitwirken. An einigen Stellen ist die europäische Version schärfer als das deutsche Gesetz. Dieses wird dann wohl in der Folge noch nachgearbeitet werden müssen.
Die Strafen bei Nichteinhaltung betragen übrigens bis zu fünf Prozent des weltweiten Umsatzes!