Aushangpflichtige Gesetze 2023
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, bestimmte Gesetze, Verordnungen u.w. entweder zur Einsicht auszulegen oder an zugänglicher Stelle auszuhängen. Die Auslage muss stets aktuell gehalten werden und muss derzeit dem Stand von Februar 2023 entsprechen. Da es sich mittlerweile um eine Vielzahl an Gesetzen handelt, die zugänglich gemacht werden müssen, bietet sich eine spezielle Sammlung an, die selbst in komprimierter Form noch mehrere hundert Seiten umfasst. Der Aushang des Arbeitszeitengesetzes und des Mutterschutzgesetzes ist nicht ausreichend!
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