Arbeitszeiterfassung im Home Office – Ist das wirklich nötig?
Da es sich auch bei der Arbeit zu Hause, also im Home Offce, um reguläre Arbeitszeit handelt, ist auch hier eine Erfassung dringend anzuraten. In seiner Entscheidung vom 13. 9. 2022 hat der BGH dies zusätzlich zur bereits getroffenen Entscheidung des EuGH von 2019 entschieden. Auch im Homeoffice gelten die ansonsten betriebsüblichen Arbeitszeit in Verbindung mit dem Arbeitszeitengesetz. So gilt auch eine Höchstarbeitszeit von zehn Stunden täglich, Mindestruhezeiten und Pausezeiten sind einzuhalten.
Was bedeutet das Urteil des BGH für den Unternehmer: Alle Arbeitgeber sind ausnahmslos verpflichtet, sämtliche Arbitszeiten aufzuzeichnen. Der BGH stützt sein urteil auf das Arbeitsschutzgesetz unter Hinzuziehung der Auslegung des EuGH-Urteils aus 2019.
Unternehmer sollte daher umgehend eine tragbare Lösung eruieren und implementieren, um den gesetzlichen Ansprüchen zu genügen.