ESRS Update

Vor wenigen Tagen wurde der neuen Referentenentwurf zur Umsetzung der CSRD in Deutsches Recht veröffentlicht. Der erste Versuch war im letzten Jahr gescheitert, was für viele Unternehmen große Unsicherheit bedeutet hat.
Zusammen mit Omnibus I und II werden sich mit großer Wahrscheinlichkeit die folgenden Änderungen herauskristallisieren:
1. Die Berichtspflicht wird zeitlich verschoben („Second and third wave“)
2. Eine deutliche Reduzierung der verpflichtend zu berichtenden Datenpunkte
3. Reduktion der Komplexität der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
4. Kann-Themen sollen komplett entfallen
5. Verminderung von potenziellen Doppelungen in der Berichterstattung
Auch wenn immer noch große Unsicherheit besteht und auch wenn es immer noch keine finalen Vorgaben gibt: Unternehmen sollten die Zeit nutzen, bereits jetzt Prozesse und Datenstrukturen für die kommenden Anforderungen effizient aufzubauen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird kommen – das ist das einzige, das sicher ist!