![]() |
![]() |
Rufen Sie uns an... +49 (9481) 79 79 02-0 |
![]() |
...oder schreiben Sie uns! info@awaris-consult.de |
Insbesondere kleinere Unternehmen wie Hotels, Autohäuser, Einzelhändler oder Dienstleistungsbetriebe
verfügen nur selten über Spezialisten, um sich mit dem Thema „Infektionsschutz“ beschäftigen zu können. Sie sind häufig unsicher, ob die Maßnahmen zum Schutz vor Corona ausreichend und geeignet sind, Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden und Besucher zu schützen und auch den Anforderungen der Behörden zu genügen.
Wir beleuchten Ihr Maßnahmenkonzept.
Unser Kriterienkatalog ist wie folgt aufgebaut:
spezifische Anforderungen an die Branche(z. B. Handel, Hotellerie, Friseur)
In den Kapiteln sind zahlreiche Fragen formuliert, die an die Anforderungen des „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BmAS) angelehnt sind.
Der Schutz der Gesellschaft bedeutet für Sie, Ihre Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden und Besucher vor Corona zu schützen.
Sie bemühen sich, den neuen geltenden Regeln zu Corona zu folgen und verhalten sich solidarisch zur Gesellschaft, um das Ansteckungsrisiko für sich und andere möglichst gering zu halten.
Als Unternehmer weitet sich diese Verantwortung zur Verhinderung der Ausbreitung von Corona deutlich aus.
Professionelle und verantwortungsvolle Unternehmensführung setzt voraus, dass Mitarbeiter geführt werden indem der Unternehmer Vorgaben zu Verhaltensweisen im betrieblichen Alltag festlegt und kontrolliert. Diese s. g. „Kontrollpflicht des Unternehmers“ kann durch unsere „Corona-Hygiene-Checks“ unterstützt und nachgewiesen werden.
Profitieren Sie von der Durchführung unseres „Corona-Hygiene-Checks“ in Form eines Audits.
Außenwirkung zum Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden und Besucher:Sie erhalten ein Zertifikat über die Durchführung des „Corona-Hygiene-Checks“
Vorgaben aus dem „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“
Der Unternehmer muss alle Unternehmensbereiche betrachten, mit den Anforderungen der Behörden, Berufsgenossenschaften etc. abgleichen und die erforderlichen Maßnahmen ableiten und umsetzen.
Auch wenn der Unternehmer selbst verpflichtet ist und in vollem Umfang haftet, darf er sich von externen Spezialisten unterstützen lassen wie beispielsweise SiFa’s, Betriebsärzte oder unsere „Corona-Hygiene-Checks“.
Kontrollen auf Anwendung und Umsetzung von allen Beteiligten müssen vom Unternehmer organisiert und durchgeführt werden. Unsere „Corona-Hygiene-Checks“ zielen auf die Organisation der erforderlichen Maßnahmen ab, bilden die Kontrolle der Anwendung und Wirksamkeit der Maßnahmen ab und tragen zur Verbesserung bei.
Erhöhen Sie die Sicherheit für sich als Unternehmer wie auch für Ihre Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden und Besucher durch unsere „Corona-Hygiene-Audits“
Nur Sie als Unternehmer erhalten unsere Ergebnisse dokumentiert in unserer Auditcheckliste „Corona-Hygiene-Checks“.
Die Ergebnisse sind pragmatisch und verständlich aufbereitet und zeigen auf, inwieweit Ihre bisherigen Maßnahmen greifen und ob bzw. welcher weitere Handlungsbedarf besteht. Anschließend können Sie die offenen Punkte erledigen und die Sicherheit erhöhen.
Selbstverständlich können Ihre eigenen internen Audits wie auch Begehungen im Arbeitsschutz durch unsere „Corona-Hygiene-Checks“ erweitert und die Feststellungen in Ihr Verbesserungsmanagement integriert werden.
Copyright © 2023 awaris-consult.de. Alle Rechte vorbehalten.
Design und Programmierung webart-IT UG (haftungsbeschränkt)